Liegenschaftsbewertung

Die Liegenschaftsbewertung hat grundsätzlich die Aufgabe den Verkehrswert einer Liegenschaft zu ermitteln. Dazu wird eine Bewertung (Gutachten) im Sinne des Liegenschaftsbewertungsgesetz – LBG 1992 durchgeführt.

Die Bewertung hat Befund und Gutachten zu umfassen, das heißt: Die Liegenschaft muss vor Ort besichtigt worden sein und umfassende Recherchen über Flächenwidmung, Naturgefahren etc. sind durchzuführen. Im Gutachten werden alle wert bestimmenden Faktoren sachverständig betrachtet und der Wert der Liegenschaft wird unter Anwendung der einschlägigen Methoden ermittelt.


Verkehrswert

Der Verkehrswert wird durch jenen Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach Lage, Beschaffenheit und Verwertbarkeit des Bewertungsgegenstandes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Für seine Ermittlung gelten ausschließlich objektive Gesichtspunkte; ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse auf Seiten des Veräußerers oder Erwerbers sind bei der Wertermittlung ebenso auszuschließen wie Affektionswerte, Spekulationsgesichtspunkte oder sonstige subjektive Faktoren.


Immobilienertragsteuer

Bei der Veräußerung von Grund und Boden besteht seit 2012 eine Steuerpflicht. Diese wird mittels unterschiedlicher Steuersetze und Bemessungsgrundlagen ermittelt. Anbei eine Übersicht über die aktuellen Steuersätze ohne Gewähr.


Dieser Glossar wird laufend erweitert.

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