Liegenschaftsbewertung
Eine Liegenschaftsbewertung kann grundsätzlich nach drei Verfahren erfolgen, die vom Sachverständigen jeweils ausgewählt und begründet werden müssen:
Vergleichswertverfahren
Sachwertverfahren
Ertragswertverfahren
Gutachten werden im Sinne des Liegenschaftsbewertungsgesetzes 1992 idgF erstellt. Weiters werden Normen wie die ÖNORM B 1802 – Liegenschaftsbewertung sinngemäß angewendet. Außerdem sind Bewertungen immer in Anbetracht des aktuellen Stands der Bewertungswissenschaft und der einschlägigen Literatur zu erstellen.
„In der Liegenschaftsbewertung zählt besonders ein Wert:
Erfahrung“
Wir garantieren Ihnen umfangreiche Beratung, Diskretion und kompetente Bearbeitung Ihrer Fragen im Bereich Liegenschaften, Land- und Forstwirtschaft und Immobilienbewertung.
Sie können Liegenschaftsbewertungs - Gutachten für folgende Angelegenheiten verwenden:
Wertermittlung von Liegenschaften im Zuge von Kauf / Verkauf
Wertermittlung im Fall von Beleihungen
Im Zuge von Erbschaften und Verlassenschaftsangelegenheiten
Pflichtteilsansprüche
Erbschaften von landwirtschaftlichen Liegenschaften (Erbhöfen) - Anerbengesetz und Übernahmspreis
zur Vorlage an die Finanzverwaltungsbehörden
Ermittlung der Immobilienertragssteuer
Ermittlung der Grunderwerbsteuer HINWEIS: freie Wahl der Ermittlungsverfahren:
Pauschalwert, Statistischer Wert, Gemeiner Wert
Bewertung von Rechten und Lasten:
Wohnungsgebrauchsrechte
Ausgedinge- und Fruchtgenussrechte
Wegerechte und Dienstbarkeiten
Weiterführende Informationen zur Liegenschaftsbewertung
Ein Auszug aus den veröffentlichten Publikationen im Zusammenhang mit dem Themenbereich Liegenschaftsbewertung
Damit wir gemeinsam über Ihre Lösungen sprechen können.