Liegenschaftsbewertung

Eine Liegenschaftsbewertung kann grundsätzlich nach drei Verfahren erfolgen, die vom Sachverständigen jeweils ausgewählt und begründet werden müssen:

  • Vergleichswertverfahren

  • Sachwertverfahren

  • Ertragswertverfahren

Gutachten werden im Sinne des Liegenschaftsbewertungsgesetzes 1992 idgF erstellt. Weiters werden Normen wie die ÖNORM B 1802 – Liegenschaftsbewertung sinngemäß angewendet. Außerdem sind Bewertungen immer in Anbetracht des aktuellen Stands der Bewertungswissenschaft und der einschlägigen Literatur zu erstellen.

In der Liegenschaftsbewertung zählt besonders ein Wert:
Erfahrung
— HR DI Friedrich Bauer

Wir garantieren Ihnen umfangreiche Beratung, Diskretion und kompetente Bearbeitung Ihrer Fragen im Bereich Liegenschaften, Land- und Forstwirtschaft und Immobilienbewertung.

Sie können Liegenschaftsbewertungs - Gutachten für folgende Angelegenheiten verwenden:

  • Wertermittlung von Liegenschaften im Zuge von Kauf / Verkauf

  • Wertermittlung im Fall von Beleihungen

  • Im Zuge von Erbschaften und Verlassenschaftsangelegenheiten

    • Pflichtteilsansprüche

    • Erbschaften von landwirtschaftlichen Liegenschaften (Erbhöfen) - Anerbengesetz und Übernahmspreis

  • zur Vorlage an die Finanzverwaltungsbehörden

    • Ermittlung der Immobilienertragssteuer

    • Ermittlung der Grunderwerbsteuer HINWEIS: freie Wahl der Ermittlungsverfahren:

      Pauschalwert, Statistischer Wert, Gemeiner Wert

  • Bewertung von Rechten und Lasten:

    • Wohnungsgebrauchsrechte

    • Ausgedinge- und Fruchtgenussrechte

    • Wegerechte und Dienstbarkeiten


Weiterführende Informationen zur Liegenschaftsbewertung

Ein Auszug aus den veröffentlichten Publikationen im Zusammenhang mit dem Themenbereich Liegenschaftsbewertung

Damit wir gemeinsam über Ihre Lösungen sprechen können.